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Aufruf zur Interessenbekundung des INTERREG V A Programms

15 Januar 2018
In seinen Sitzungen vom 8. Dezember 2016 und 27. Juni 2017 hat der Begleitausschuss des Programms INTERREG V Oberrhein die fortlaufende Projektauswahl in den Prioritätsachsen A und D eingestellt.  Gleichzeitig wurde beschlossen, Aufrufe zur Interessenbekundung für beide Prioritätsachsen durchzuführen. Diese sollen als Grundlage für zukünftige Entscheidungen des Begleitausschusses hinsichtlich der weiteren Projektauswahl dienen.
 
Prioritätsachse A: Forschung und Entwicklung
Für eine Förderung innerhalb der Prioritätsachse A kommen nur noch solche grenzüberschreitenden Projekte in Frage, die sich im kommenden Projektaufruf der Wissenschaftsoffensive durchsetzen können, oder die im Rahmen des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung vorgelegt werden.
Die Teilnahme an diesem Aufruf zur Interessenbekundung ist somit eine Voraussetzung, um im Rahmen der Prioritätsachse A des Programms INTERREG V Oberrhein (und außerhalb der Wissenschaftsoffensive) künftig noch eine Förderung beantragen zu können.
 
Prioritätsachse D: Zusammenarbeit von Verwaltungen und Akteuren der Zivilgesellschaft
Auf der Grundlage der Ergebnisse des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung wird der Begleitausschuss beurteilen, ob die angemeldeten Projektideen es ermöglichen, die Programmziele mit den begrenzten verbleibenden Mittel zu erreichen und ggf. darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang zukünftig noch darüber hinausgehenden grenzüberschreitende Projekte innerhalb der Prioritätsachse D in die Förderung aufgenommen werden.
Weitere Informationen zu den Aufrufen zur Interessenbekundung finden Sie auf der Internetpräsenz des Programms.
Foto: I-vista / pixelio.de
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