Bitte beachten Sie:
Die Anträge auf Familienleistungen müssen immer in beiden Ländern bei den zuständigen Behörden beantragt werden!


Frankreich

In Frankreich ist die CAF (Caisse des Allocations Familiales) für alle Familienleistungen (Kinder- und Elterngeldanträge) zuständig:
 
CAF du Bas-Rhin
22 route de l'Hôpital
F – 67092 Strasbourg
www.caf.fr


Deutschland

In Deutschland unterscheidet sich die Zuständigkeit zwischen Kinder- und Elterngeldantrag.

 
Kindergeldantrag
Der Kindergeldantrag ist bei der Familienkasse Baden-Württemberg West zu stellen, unabhängig davon, ob Sie in Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg beschäftigt sind:
 
Familienkasse Baden-Württemberg West
Alle Informationen zur Beantragung des Elterngelds finden Sie online auf dieser Seite zum Elterngeld.
 
 
Elterngeldantrag
 
für Berufstätige in Rheinland-Pfalz
Der Elterngeldantrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung einzureichen:

Kreisverwaltung Germersheim
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
www.kreis-germersheim.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
www.suedliche-weinstrasse.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
www.lksuedwestpfalz.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld

Stadt Landau

Marktststraße 50
76829 Landau
www.landau.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld


für Berufstätige in Baden-Württemberg
Der Elterngeldantrag ist bei der L-Bank einzureichen:

L-Bank
www.l-bank.de oder klicken Sie direkt auf die Seite zum Elterngeld

 

Weitere Informationen zur Beantragung von Familienleistungen für Grenzgänger*innen finden Sie auf der Seite der INFOBEST unter dem Themenfeld Familienleistungen.

Haftungsausschluss: Auch wenn diese Informationen mit Sorgfalt zusammengestellt und verfasst wurden, können Irrtümer oder Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden.