Arbeitnehmer*innen, die den Grenzgängerstatus erfüllen, sind mit Ihrem Arbeitseinkommen in der Regel in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig.
Erfüllen Sie den Grenzgängerstatus nicht, werden Sie in der Regel in dem Land besteuert, in dem sie Ihre Tätigkeit ausüben.

ACHTUNG: Selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der steuerrechtliche Grenzgängerstatus in einigen Fällen verloren gehen.
 
Versteuerung des Gehalts in Frankreich
falls
  • der Wohnort in einem der Départements Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68) oder Moselle (57) und
  • der Arbeitsort auf der deutschen Seite in der ca. 30 km breiten Grenzzone entlang der deutsch-französischen Grenze oder dem Saarland liegt und
  • nicht mehr als 45 Tage pro Jahr außerhalb dieses deutsch-französischen Grenzgebiets gearbeitet wird
  • und Sie grundsätzlich täglich an Ihren Wohnort zurückkehren.
Bitte beachten Sie, dass alle der genannten Kriterien erfüllt sein müssen.

Damit Sie von der Lohnsteuerpflicht in Deutschland befreit sind, müssen Sie dem deutschen Finanzamt das Formular 5011 vorlegen (für Leiharbeiter das Formular 5011 A).
Das Formular muss durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in ausgefüllt und durch das Finanzamt des Wohnortes abgestempelt werden. Anschließend ist das Formular dem Finanzamt des Wohnorts und des Arbeitsorts vorzulegen,
Das Formular 5011 kann direkt über die Internetseite der französischen Steuerbehörde heruntergeladen werden (www.impots.gouv.fr) oder auf Anfrage bei INFOBEST PAMINA ausgehändigt werden.

Damit Sie die Seite www.impots.gouv.fr bestmöglich nutzen können, müssen Sie einen Nutzerbereich einrichten : https://www.impots.gouv.fr/particulier/questions/comment-creer-votre-espace-particulier-pour-declarer-en-ligne
Die Einrichtung Ihres Nutzerbereichs ist auch möglich, nachdem Sie Ihre erste Einkommensteuererklärung in Papierform (zusammen mit den erforderlichen Belegen) eingereicht haben.
Ihnen wird dann eine Steuernummer zugeteilt und Sie verfügen über die notwendigen Informationen zur Einrichtung Ihres Online-Bereichs.

Simulation der Höhe der französischen Einkommenssteuer : https://www.impots.gouv.fr/simulateurs

 
Versteuerung des Gehalts in Deutschland
falls eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist.

Der Quellensteuerabzug erfolgt durch den deutschen Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer Versteuerung des Gehalts in Deutschland zur Abgabe einer Steuererklärung in Frankreich verpflichtet sind, eventuell auch in Deutschland.

Grenzgänger*innen, die im öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zahlen ihre Steuern in Deutschland.
Französische Staatsbürger*innen, die im öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt sind, zahlen ihre Einkommensteuern in Frankreich.

Bei grenzüberschreitenden Leiharbeitnehmer*innen wird die Lohnsteuer zunächst vom deutschen Finanzamt einbehalten und wird direkt vom Einkommen abgezogen. Die einbehaltene Steuer wird am Jahresende auf Antrag und Nachweis des steuerlichen Grenzgängerstatus zurückerstattet.


 
Weitere Informationen zu Fragen des Steuerrechts für Grenzgänger*innen finden Sie auf der Seite der INFOBEST unter dem Themenfeld Steuern.

Haftungsausschluss: Auch wenn diese Informationen mit Sorgfalt zusammengestellt und verfasst wurden, können Irrtümer oder Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden.