• Ein Kleinprojekt braucht deutsche und französische Partner, die sich an der Finanzierung beteiligen, damit es gefördert werden kann;
  • Neben der Finanzierung muss ein Kleinprojekt auch inhaltlich grenzüberschreitend sein;
  • Die maximale Laufzeit eines Projektes beträgt ein Jahr;
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen zwischen minimal 5.000 und maximal 66.000 € liegen;
  • Der Projektträger muss sich mit mindestens 5 % der Gesamtkosten des Kleinprojektes beteiligen;
  • Der Projektträger und seine Partner finanzieren das Kleinprojekt zunächst vollumfänglich vor, die EFRE-Förderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten erfolgt am Ende des Projektes;
  • Die Projektausgaben müssen den europäischen Vorgaben entsprechen, damit sie förderfähig sind;
  • Künstlergagen sind nur förderfähig, wenn sie zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen und nicht Kern des Projektes sind;
  • Der Projektträger und die Projektpartner müssen über eine Rechtspersönlichkeit verfügen (eingetragener Verein, Gemeinde, Schule etc.) – Einzelpersonen können nicht gefördert werden!
  • Das Kleinprojekt muss innovativ sein, bereits geförderte Maßnahmen können nicht erneut gefördert werden!
     
 
Thorben Wengert  / pixelio.de
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die INTERREG-Programmvorgaben sind unbedingt einzuhalten.