Alles Super in Europa? Einheitliche Kennzeichnung für Kraftstoffe

Alles Super in Europa? Einheitliche Kennzeichnung für Kraftstoffe

12 Oktober 2018
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert:
 
Nie wieder Probleme beim Tanken in Europa:
Seit 12. Oktober gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe
 

EuroSuper, Sans Plomb 95, Premium Unleaded. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt oder dort einen Mietwagen nimmt, kennt das Problem. Man steht an der Tankstelle und fragt sich: Welchen Sprit soll ich tanken? Schließlich hatte jedes EU-Land bislang seine eigenen Kraftstoffbezeichnungen. Damit ist seit 12. Oktober Schluss. Dank der Richtlinie 2014/94/EU. Jetzt gelten nämlich in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Schweiz sowie in der Türkei einheitliche Kennzeichnungen.
Die neuen Etiketten befinden sich künftig auf Zapfsäulen und Zapfpistolen, aber auch in Tankklappen von Neufahrzeugen. Ziel ist es, Fahrzeugnutzern europaweit die Wahl des richtigen Treibstoffs zu erleichtern und somit Fehlbetankungen zu vermeiden.

Wer z. B. nach Frankreich fährt und Super95 tanken möchte, muss künftig nach E5 Ausschau halten. Wer Super E10 braucht, nach E10. Wer Diesel benötigt, nimmt B7 oder B10, je nachdem, was das Fahrzeug braucht. Wer Autogas tankt sucht nach LPG.
Und Erdgasfahrer kaufen künftig CNG.
 

Und so sehen die neuen Etiketten aus:

Benzinartige Kraftstoffe werden mit einem Kreis gekennzeichnet.

E steht dabei für Bioethanol. Die Zahl für den prozentualen Anteil. Bei E10 also 10 % Bioethanol.

 

Dieselartige Kraftstoffe werden mit Quadraten gekennzeichnet:

Hierbei steht B für Biodiesel und die Zahl für den prozentualen Anteil. Bei B7 also 7 % Biodiesel. XTL ist die Abkürzung für synthetischen Diesel.

 

Gasförmige Kraftstoffe werden mit Rauten gekennzeichnet:

CNG bedeutet Erdgas, H2 Wasserstoff, LNG Flüssig-Erdgas und LPG Autogas.

 

Wer allerdings aus einem anderen EU-Land nach Deutschland fährt und nach den neuen Etiketten sucht, sucht bislang vergebens. Denn die Umsetzung der Richtlinie, die u. a. in Frankreich und Österreich bereits erfolgreich durchgeführt wurde, soll hierzulande erst 2019 kommen.

Download Pressemitteilung PDF


Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. 
Kontakt: Ines Danzeisen, EVZ 
Tel. +49 7851 991 48 49, Mail: danzeisen@cec-zev.eu
Bildquelle: IADE-Michoko / pixabay.com

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